Kosten
Berechnungsgrundlage
Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind deutschlandweit einheitlich im Gerichts– und Notarkostengesetz festgelegt. Damit sind die Kosten bei jedem Notar gleich. Das Gebührenmodell ist sorgfältig ausbalanciert, sodass Notarinnen und Notare zahlreiche Tätigkeiten ausführen, ohne dass die Gebühren die tatsächlichen Kosten decken. Dieser Umstand wird durch höhere Gebühren bei umfangreicheren Geschäften ausgeglichen. Da die Gebühren an den Geschäftswert und somit an die finanzielle Leistungsfähigkeit der Beteiligten gekoppelt sind, können notarielle Leistungen unabhängig von Einkommen oder Vermögen in Anspruch genommen werden. Dies macht das System besonders sozialverträglich.
Ein weiterer Vorteil des Kostenrechts liegt darin, dass die Beratung durch die Notarin oder den Notar sowie die Erstellung von Entwürfen bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten sind. Dies gilt unabhängig von der Komplexität des Falls oder dem Arbeitsaufwand.
Beispielrechnungen
Auf dem folgenden Link finden Sie einige Beispielrechnungen zu Notarkosten bei ausgewählten notariellen Tätigkeiten. Dies soll Ihnen eine erste Orientierung geben.
Kontakt
NOTARIN
ELISABETH ROTHENAICHER
Salomonstr. 26 – 28
04103 Leipzig
Tel. 0341 / 269 353
Parkplätze im Hof
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 8.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
