Leistungen
Im Zentrum meiner notariellen Tätigkeit stehen Sie
Bei den wichtigen Entscheidungen im Leben ist eine professionelle notarielle Regelung Ihrer Angelegenheiten von größter Bedeutung. Im Vordergrund meiner Arbeit steht die professionelle Regelung Ihrer Rechtsangelegenheiten. Die notarielle Beratung und Beurkundung dienen der langfristigen Sicherung Ihrer Rechtspositionen. Ich verstehe es als meine Aufgabe, Ihre Anliegen, Interessen und Ziele präzise zu erfassen und für Sie passgenaue Lösungen zu entwickeln.
Als Notarin bin ich Trägerin eines öffentliches Amtes – stets neutral, objektiv und unabhängig. Dafür stehen mein Team und ich.
Immobilienrecht
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den bedeutendsten und finanziell umfangreichsten Entscheidungen ihres Lebens. Oftmals wird hierbei ein großer Teil des angesparten Vermögens investiert und zusätzlich müssen Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden. Um sicherzustellen, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer während dieses Prozesses angemessen beraten werden und die vertragliche Abwicklung rechtlich korrekt erfolgt, hat der Gesetzgeber die Einbindung eines Notars oder einer Notarin verpflichtend gemacht. Diese übernehmen die Rolle neutraler und unabhängiger Berater, die darauf achten, die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen zu berücksichtigen und ausgewogene Vertragsregelungen zu schaffen.
Ein besonderes Augenmerk legen Notare darauf, dass keine der Parteien ungesicherte Vorleistungen erbringen muss. So wird u.a. gewährleistet, dass die Käuferseite den Kaufpreis erst dann überweist, wenn der lastenfreie Eigentumserwerb sichergestellt ist, während die Verkäuferseite ihr Eigentum nur im Gegenzug zur Zahlung des Kaufpreises überträgt.
Im Beurkundungsverfahren wird der Vertrag vollständig im Beisein aller Anwesenden vorgelesen. Dabei erklärt der Notar oder die Notarin nicht nur den Inhalt, sondern auch die rechtliche Bedeutung und die Konsequenzen der Vereinbarungen. Erst wenn alle Fragen geklärt sind und mögliche Änderungen oder Ergänzungen berücksichtigt wurden, kommt es zur Unterzeichnung. Nach der Beurkundung übernehmen Notarinnen und Notare die weitere Abwicklung, indem sie alle notwendigen Schritte einleiten. Dazu gehört auch, die erforderlichen Dokumente zu beschaffen und zu prüfen, um sicherzustellen, dass die Käuferseite das Eigentum rechtssicher und lastenfrei erwerben kann.
Gesellschaftsrecht
Die Leitung eines Unternehmens bringt für die Inhaberinnen und Inhaber zahlreiche Herausforderungen mit sich. Dies liegt vor allem daran, dass ein Unternehmen ein sich ständig veränderndes System ist, das kontinuierlich Entscheidungen und die Anpassung bestehender Strukturen erfordert. Dabei müssen sowohl wirtschaftliche als auch rechtliche Aspekte sorgfältig berücksichtigt werden, um schwerwiegende Fehler zu vermeiden – und hierfür ist notarieller Rat unerlässlich.
Wenn die Unternehmensnachfolge schon zu Lebzeiten der Unternehmerin oder des Unternehmers geregelt werden soll, können die Unternehmensanteile entweder vollständig oder teilweise an die Nachfolgerin oder den Nachfolger übertragen werden. Diese Übertragung kann entweder in Form eines Verkaufs oder einer Schenkung erfolgen. Dabei besteht die Möglichkeit, bestimmte Bedingungen festzulegen, wie etwa das Recht, die Übertragung bei fehlender Eignung der Nachfolgerin oder des Nachfolgers rückgängig zu machen oder eine Beteiligung an den zukünftigen Gewinnen des Unternehmens vorzubehalten.
Unternehmerinnen und Unternehmer sollten nicht nur die geplante Übergabe ihres Unternehmens berücksichtigen, sondern auch den Fall eines plötzlichen Todes einbeziehen. Gerade in einer solchen Situation kann das Fehlen klarer testamentarischer Regelungen dazu führen, dass ein erfolgreich geführtes Unternehmen gefährdet wird oder sogar endet.
Es wird dringend davon abgeraten, die Nachfolgeregelung ohne fachkundige Beratung eigenständig zu gestalten, beispielsweise durch ein eigenhändig erstelltes Testament. Damit die gewünschten Regelungen rechtssicher und wirksam sind, müssen sie sorgfältig mit den bestehenden gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen abgestimmt werden. Ebenso müssen steuerliche Konsequenzen bei der Gestaltung berücksichtigt werden. Die Notarin oder der Notar unterstützt dabei eine ausgewogene und wirtschaftlich durchdachte Nachfolgeregelung – sei es testamentarisch oder vertraglich – zu erarbeiten und rechtlich sicher umzusetzen.
Erbrecht
In Deutschland wird jedes Jahr ein erheblicher Teil von Vermögenswerten vererbt. Dabei greift zunächst die gesetzliche Erbfolge, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen ist. Diese Regelung berücksichtigt allerdings nicht, ob die Erblasserin oder der Erblasser zu den gesetzlich erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder ob gar kein Kontakt bestand. Falls ein Unternehmen Teil des Nachlasses ist, spielt es keine Rolle, ob die erbberechtigten Personen überhaupt in der Lage sind, dieses weiterzuführen. Zudem werden steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der gesetzlichen Erbfolge oft nicht optimal genutzt. Diese Beispiele zeigen, dass die gesetzliche Erbfolge nicht immer den individuellen Vorstellungen oder Bedürfnissen entspricht.
Das deutsche Recht bietet jedoch die Möglichkeit, die Nachfolge des Vermögens nach eigenen Wünschen zu gestalten. Dabei gibt es lediglich Einschränkungen durch die Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger, die gesetzlich geschützt sind.
Die Vermögensübertragung kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: Zum einen gibt es die Möglichkeit, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten durch Schenkung oder Überlassung zu übertragen, was als vorweggenommene Erbfolge bezeichnet wird. Zum anderen kann die Vermögensnachfolge durch ein Testament geregelt werden, das für den Todeszeitpunkt gilt. Beide Varianten bringen Vor- und Nachteile mit sich und wirken sich unterschiedlich aus. Daher ist es oft schwierig, pauschal zu sagen, welche Lösung die beste ist. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Kombination aus vorweggenommener Erbfolge und Testament zu nutzen, um die optimale Nachfolgeregelung zu finden. Dabei ist es wichtig, die zahlreichen rechtlichen Vorschriften zu beachten. Notarinnen und Notare entwickeln gemeinsam mit den Beteiligten eine individuelle und rechtlich sichere Lösung.
Seit 2012 werden alle notariellen Urkunden, die für die Erbfolge von Bedeutung sind, im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst. Dieses Register stellt sicher, dass die entsprechenden Dokumente im Falle eines Erbfalls ohne Verzögerung an das zuständige Nachlassgericht weitergeleitet werden. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass der im notariellen Testament festgelegte letzte Wille tatsächlich umgesetzt wird.
Familienrecht
Die Entscheidung, eine Lebensgemeinschaft einzugehen – sei es in Form einer Ehe oder als nichteheliche Partnerschaft – gehört zweifellos zu den bedeutendsten Momenten im Leben. Die Partnerinnen und Partner treffen dabei die bewusste Wahl, ihre Zukunft gemeinsam zu gestalten. Traditionell stellt das Gesetz die Ehe als rechtliche Grundlage für diesen gemeinsamen Weg bereit. Für gleichgeschlechtliche Paare war vor der Einführung der „Ehe für alle“ die eingetragene Lebenspartnerschaft vorgesehen. Gleichzeitig entscheiden sich immer mehr Menschen für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft.
Ein solches Zusammenleben wirft jedoch zahlreiche rechtliche und finanzielle Fragen auf, die im Vorfeld geklärt werden sollten. Zu den zentralen Überlegungen gehören etwa:
- Wie wird mit individuellem und gemeinsamem Vermögen umgegangen?
- Soll Vermögen, wie beispielsweise Immobilien, gemeinsam oder getrennt erworben werden, und welche steuerlichen Auswirkungen hat das?
- Übernehme ich die Haftung für die Schulden meiner Partnerin oder meines Partners?
- Welche Absicherung habe ich im Alter?
- Besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung im Falle von Krankheit bzw. Erwerbsunfähigkeit oder könnten ohne besondere Regelungen Forderungen durch die Partnerin oder den Partner entstehen?
- Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei gemeinsamen Kindern?
- Was passiert bei einer Trennung?
- Welche Ansprüche stehen mir im Todesfall meines Partners oder meiner Partnerin zu?
Die Antworten auf diese Fragen hängen wesentlich davon ab, ob es sich um eine Ehe, eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eine nichteheliche Lebensgemeinschaft handelt. Das Gesetz ermöglicht es jedoch, individuelle Vereinbarungen zu treffen und rechtliche Regelungen entsprechend den persönlichen Bedürfnissen der Partner auszugestalten.
Hierbei ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau zu kennen. Notarinnen und Notare können durch ihre neutrale und fachliche Beratung unterstützen, diese Kenntnisse zu vermitteln und maßgeschneiderte, ausgewogene Verträge zu erstellen. Sie tragen dazu bei, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lebensgemeinschaft optimal an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.
Kontakt
NOTARIN
ELISABETH ROTHENAICHER
Salomonstr. 26 – 28
04103 Leipzig
Tel. 0341 / 269 353
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Montag – Donnerstag: 8.00 – 17.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 13.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
